Nachhaltigkeitskommunikation, die hält, was sie verspricht — rechtssicher, glaubwürdig und wirkungsvoll.
Viele Unternehmen kommunizieren ihre Nachhaltigkeitsleistungen engagiert — aber ungenau. Ab September 2026 gelten in Deutschland neue Regeln: Die EmpCo-Richtlinie verbietet pauschale Begriffe wie „klimaneutral", „umweltfreundlich" oder „nachhaltig" ohne belastbare Nachweise.
„Umweltfreundlich", „natürlich" oder „klimaneutral" ohne Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung — z. B. durch EU Ecolabel oder EN ISO 14024.
„Wir sind klimaneutral" ohne transparente Erklärung, ob Emissionen tatsächlich reduziert oder lediglich kompensiert wurden — seit Juni 2024 vom BGH als irreführend eingestuft.
Ein Nachhaltigkeitssiegel darf nur verwendet werden, wenn es auf einem Zertifizierungssystem basiert, das transparent, offen und von unabhängigen Dritten überwacht wird.
Das betrifft alle Kanäle: Website-Texte, Social-Media-Posts, Produktverpackungen, Pressemitteilungen und Geschäftsberichte.
Die Empowering Consumers Directive ist das derzeit einzige verbindliche EU-Instrument gegen Greenwashing. Seit März 2024 in Kraft, verbindlich ab 27. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43).
Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet große Unternehmen zur standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS. Primär an Investoren gerichtet — aber auch Unternehmenspublikationen auf Websites können unter Verbraucherschutzrecht fallen.
Als Ergänzung zur EmpCo konzipiert, seit Juni 2025 ausgesetzt. Der Entwurf sah eine wissenschaftliche Ex-ante-Verifizierung aller Umweltaussagen vor. Auch ohne diese Richtlinie gelten die strengen Regeln der EmpCo.
Ich unterstütze Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitskommunikation glaubwürdig, rechtssicher und wirkungsvoll zu gestalten — mit einer Kombination aus strategischer Beratung und einem eigens entwickelten digitalen Prüf-Tool.
Ich analysiere die gesamte Außenkommunikation auf Greenwashing-Risiken und entwickle eine Strategie, die Nachhaltigkeitsleistungen ehrlich vermittelt — ohne rechtliche Angriffsfläche.
Ergänzend zur Beratung setze ich ein selbst entwickeltes Analyse-Tool ein, das Nachhaltigkeitsaussagen systematisch auf Compliance-Risiken prüft.
Texte manuell, per URL oder als Volltext prüfen. Jede Aussage erhält eine Risikobewertung auf Basis der geltenden EU-Regularien.
Eine Bibliothek typischer Greenwashing-Muster identifiziert problematische Formulierungen automatisch.
Belege und Zertifikate werden zentral den Claims zugeordnet — jede Aussage nachprüfbar dokumentiert.
Vom Entwurf über die Prüfung bis zur Freigabe: Keine ungeprüfte Aussage wird veröffentlicht.
Überarbeitete Claims werden der Ursprungsversion gegenübergestellt, inklusive Delta-Score.
Ergebnisse als PDF oder Word exportieren — für die Rechtsabteilung, Kunden oder die interne Dokumentation.
Kommunikation vor dem Stichtag September 2026 absichern — bevor es Abmahnungen gibt.
Wissen, welche Formulierungen noch zulässig sind und welche überarbeitet werden müssen.
Nachhaltigkeitsbezogene Kampagnen und Texte für Kunden entwickeln, die rechtlich Bestand haben.
Öffentliche Kommunikation mit der formalen Berichterstattung konsistent halten.
Die EmpCo-Richtlinie wurde am 19. Februar 2026 ins deutsche Recht umgesetzt (BGBl. 2026 I Nr. 43). Ab dem 27. September 2026 können Verstöße abgemahnt und sanktioniert werden. Wer seine Nachhaltigkeitskommunikation bis dahin nicht geprüft und angepasst hat, geht ein vermeidbares Risiko ein.
Ich helfe dabei, dieses Risiko in eine Chance zu verwandeln: Glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation schafft Vertrauen — bei Kunden, Investoren und der Öffentlichkeit.