Empco

Checkliste: Ist Ihre Kommunikation bereit für die EmpCo-Richtlinie?

Veröffentlicht am 02.06.2026 von Frank Brodmerkel

Ab 27. September 2026 gelten in Deutschland verschärfte Regeln für Umweltaussagen in der Werbung und Kommunikation. Die EmpCo-Richtlinie soll Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen und Greenwashing schützen und ist bereits in deutsches Recht umgesetzt – Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“ oder „umweltfreundlich“ ohne belegbare Grundlage sind dann offiziell abmahnbar. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Abmahnungen – und Reputationsschäden.

Noch ist Zeit, die Weichen richtig zu stellen. Diese kurze Checkliste hilft bei der Orientierung:

☐ Bestandsaufnahme: Sind alle Umweltaussagen auf Website, Social Media, Verpackungen und Werbemitteln erfasst und geprüft?

☐ Keine Pauschalaussagen: Werden Begriffe wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „öko“ noch ohne konkrete Belege eingesetzt?

☐ Belegte Claims: Sind Umweltaussagen durch unabhängige Stellen oder anerkannte Zertifikate gedeckt?

☐ Klimaneutralität korrekt kommuniziert: Werden Emissionsreduktion und Kompensation klar und getrennt ausgewiesen?

☐ Spezifität statt Vagheit: „30 % weniger CO₂ in der Herstellung“ ist rechtssicherer – und überzeugender – als „umweltschonend“.

☐ Interne Prüfroutine etabliert: Gibt es einen Freigabeprozess, bevor Umweltkommunikation veröffentlicht wird?


Wer jetzt handelt, schützt nicht nur vor Abmahnrisiken – sondern gewinnt echte Glaubwürdigkeit bei Kund:innen, Partnern und Medien.

Grüne Welle Kommunikation begleitet Unternehmen im DACH-Raum dabei, Nachhaltigkeitskommunikation rechtssicher, substanziell und wirkungsvoll aufzustellen – von der Prüfung Ihrer Claims bis zu Ihrer Medienstrategie.

Sprechen Sie mich gerne an.

Themen: Empco-Richtlinie Glaubwürdigkeit Greenwashing Nachhaltigkeitskommunikation
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