Nachhaltigkeitskommunikation

Greenwashing vermeiden

Nachhaltigkeitskommunikation, die hält, was sie verspricht — rechtssicher, glaubwürdig und wirkungsvoll.

⚖️
EmpCo-Richtlinie — verbindlich ab
27. September 2026
Verstöße können mit bis zu 4 % des Jahresumsatzes sanktioniert werden.
Das Problem

Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Viele Unternehmen kommunizieren ihre Nachhaltigkeitsleistungen engagiert — aber ungenau. Ab September 2026 gelten in Deutschland neue Regeln: Die EmpCo-Richtlinie verbietet pauschale Begriffe wie „klimaneutral", „umweltfreundlich" oder „nachhaltig" ohne belastbare Nachweise.

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Unbelegte Umweltaussagen

„Umweltfreundlich", „natürlich" oder „klimaneutral" ohne Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung — z. B. durch EU Ecolabel oder EN ISO 14024.

💨

Reine Kompensations-Claims

„Wir sind klimaneutral" ohne transparente Erklärung, ob Emissionen tatsächlich reduziert oder lediglich kompensiert wurden — seit Juni 2024 vom BGH als irreführend eingestuft.

🏷️

Selbst erfundene Siegel

Ein Nachhaltigkeitssiegel darf nur verwendet werden, wenn es auf einem Zertifizierungssystem basiert, das transparent, offen und von unabhängigen Dritten überwacht wird.

Das betrifft alle Kanäle: Website-Texte, Social-Media-Posts, Produktverpackungen, Pressemitteilungen und Geschäftsberichte.

Regulatorische Grundlage

Drei EU-Regelwerke gegen Greenwashing

IN KRAFT

EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825

Die Empowering Consumers Directive ist das derzeit einzige verbindliche EU-Instrument gegen Greenwashing. Seit März 2024 in Kraft, verbindlich ab 27. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43).

ZielgruppeB2C-Kommunikation
MechanismusVerbote + erweiterte Schwarze Liste (11 Tatbestände)
SanktionenBis 4 % des Jahresumsatzes
IN KRAFT

CSRD (EU) 2022/2464

Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet große Unternehmen zur standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS. Primär an Investoren gerichtet — aber auch Unternehmenspublikationen auf Websites können unter Verbraucherschutzrecht fallen.

ZielgruppeInvestoren / Stakeholder
MechanismusPrüfpflichtige Berichte nach ESRS
Schwelle (Omnibus)> 450 Mio. € Umsatz und > 1.000 Beschäftigte
AUSGESETZT

Green Claims Directive COM(2023) 166

Als Ergänzung zur EmpCo konzipiert, seit Juni 2025 ausgesetzt. Der Entwurf sah eine wissenschaftliche Ex-ante-Verifizierung aller Umweltaussagen vor. Auch ohne diese Richtlinie gelten die strengen Regeln der EmpCo.

ZielgruppeB2C-Claims (geplant)
MechanismusEx-ante-Verifizierung + Lebenszyklusanalyse
StatusGesetzgebung pausiert (EVP-Widerstand)
Mein Ansatz

Prüfen, bewerten, verbessern

Ich unterstütze Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitskommunikation glaubwürdig, rechtssicher und wirkungsvoll zu gestalten — mit einer Kombination aus strategischer Beratung und einem eigens entwickelten digitalen Prüf-Tool.

🎯

Strategische Beratung

Ich analysiere die gesamte Außenkommunikation auf Greenwashing-Risiken und entwickle eine Strategie, die Nachhaltigkeitsleistungen ehrlich vermittelt — ohne rechtliche Angriffsfläche.

Audit aller bestehenden Umweltaussagen in Texten, auf Websites und in Kampagnenmaterialien
Identifikation kritischer Claims und konkreter Greenwashing-Muster
Entwicklung rechtssicherer Alternativformulierungen, die überzeugen, ohne zu übertreiben
Aufbau eines Evidenz-Systems: Welche Belege, Zertifizierungen und Daten stützen welche Aussage?
Einrichtung eines internen Freigabe-Workflows für Nachhaltigkeitsaussagen
⚙️

Digitales Prüf-Tool

Ergänzend zur Beratung setze ich ein selbst entwickeltes Analyse-Tool ein, das Nachhaltigkeitsaussagen systematisch auf Compliance-Risiken prüft.

📝
Claim-Analyse

Texte manuell, per URL oder als Volltext prüfen. Jede Aussage erhält eine Risikobewertung auf Basis der geltenden EU-Regularien.

🔍
Pattern-Erkennung

Eine Bibliothek typischer Greenwashing-Muster identifiziert problematische Formulierungen automatisch.

📎
Evidenz-Management

Belege und Zertifikate werden zentral den Claims zugeordnet — jede Aussage nachprüfbar dokumentiert.

Freigabe-Workflow

Vom Entwurf über die Prüfung bis zur Freigabe: Keine ungeprüfte Aussage wird veröffentlicht.

📊
Vorher-Nachher-Vergleich

Überarbeitete Claims werden der Ursprungsversion gegenübergestellt, inklusive Delta-Score.

📄
Audit-Reports

Ergebnisse als PDF oder Word exportieren — für die Rechtsabteilung, Kunden oder die interne Dokumentation.

Für wen ist das relevant?

Nachhaltigkeitskommunikation betrifft mehr Abteilungen, als man denkt

🏢
Unternehmen mit Nachhaltigkeitsstrategie

Kommunikation vor dem Stichtag September 2026 absichern — bevor es Abmahnungen gibt.

📣
Marketing- & Kommunikationsabteilungen

Wissen, welche Formulierungen noch zulässig sind und welche überarbeitet werden müssen.

🎨
Agenturen

Nachhaltigkeitsbezogene Kampagnen und Texte für Kunden entwickeln, die rechtlich Bestand haben.

📋
Unternehmen mit CSRD-Berichtspflicht

Öffentliche Kommunikation mit der formalen Berichterstattung konsistent halten.

Der Zeitdruck ist real

Die EmpCo-Richtlinie wurde am 19. Februar 2026 ins deutsche Recht umgesetzt (BGBl. 2026 I Nr. 43). Ab dem 27. September 2026 können Verstöße abgemahnt und sanktioniert werden. Wer seine Nachhaltigkeitskommunikation bis dahin nicht geprüft und angepasst hat, geht ein vermeidbares Risiko ein.

Ich helfe dabei, dieses Risiko in eine Chance zu verwandeln: Glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation schafft Vertrauen — bei Kunden, Investoren und der Öffentlichkeit.

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