Während die französische Regierung den Klimaschutz verpflichtend in die Verfassung aufnehmen will, ist eine Ergänzung des Grundgesetzes in Deutschland derzeit nicht geplant. Doch die explizite Aufnahme des Klimaschutzes im Grundgesetz würde das Umweltstaatsprinzip vergleichbar dem Demokratie-, Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip im Grundgesetz verankern und Klimaschutz im Abwägungsprozess mit anderen Rechtsgütern wie Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsschutz stärken. Es gilt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz rechtlich verbindlicher zu formulieren und für eine effektivere Umsetzung zu sorgen.
München, 21. Januar 2021 – Wie doch die Zeit vergeht! Die auf die Branchen Green Economy, Cleantech und HighTech spezialisierte…